ACHTUNG: Seit 14.03.2022 ist die Waldbrandverordnung seitens der BH Baden in Kraft! Es herrscht erhöhte Waldbrandgefahr – dementsprechend ist Vorsicht geboten.
Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches
Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von
brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten,
aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und
die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.