B3: Vegetationsbrand in Gutenstein
Begonnen hat unser Feuerwehrwochenende mit der ersten Alarmierung am Donnerstag, den 30.04.2026, um 17:12 Uhr wurden wir zu dem Vegetationsbrand – Freifläche in Gutenstein gerufen. Als Verstärkung für den Wassertransport konnten wir mit einem vollen Trupp im HLF4 aushelfen. Der Brand in der Steinerpiesting hielt zu diesem Zeitpunkt schon ein paar Stunden an und forderten weiterhin eine Brandschutzwache, sowie weitere Löscharbeiten am darauffolgenden Tag. Insgesamt waren, am 30.04.2026, 19 Feuerwehren und 178 Mitglieder im Einsatz. Unsere Hilfe wurde am gleichen Tag um 23:00 Uhr nicht mehr benötigt, so dass wir unsere Einsatzbereitschaft wiederherstellen konnten.
Mehr Details auf der Website der FF Gutenstein:
Maiandacht mit Kreuzsegnung
Am 01.05.2026 um 15:00 Uhr ging es für unsere Feuerwehr weiter mit unserer Teilnahme an der Maiandacht mit Kreuzsegnung am Friedhof. In den vergangen Wochen sanierte Martin und Johannes Sattler das Gemeindekreuz und bauten mit Hilfe von mehreren Freiwilligen das neue Feuerwehrkreuz am Friedhof. Jene Kreuze wurden im Zuge der Maiandacht bei der Nagel Kapelle feierlich gesegnet.









B3: Gebäudebrand – Landwirtschaft in Weissenbach
Doch das Wochenende war für unsere Feuerwehr noch nicht vorbei, denn am Nachmittag vom 02.05.2026 wurden wir zum B3 Gebäudebrand – Landwirtschaft in Weissenbach gerufen. Um 13:11 Uhr wurden wir und vier weitere Feuerwehren zu diesem Brandeinsatz gerufen. Beim Eintreffen der Feuerwehren stellte sich jedoch schnell heraus, dass es sich nicht um ein Landwirtschaftliches Gebäude, sondern um einen Vollbrand des Holzhaufens der auf den Schuppen daneben übergriff. Mit mehreren Einsatzkräften konnten wir den Brand rasch bekämpfen und schon um zirka 14:30 Uhr einrücken.








Vorsicht ist geboten
Damit bestätigte das Ereignisreiche Wochenende, die erhöhten Gefahren der längeren Trockenheit!
Deshalb unser Aufruf zum Brandschutz und der Anhang zur Waldbrandverordnung:
Die besagt, dass in den Wäldern und im Gefährdungsbereich des Waldes (Nähe des Waldrandes) jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, das Rauchen, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird. Bei Zuwiderhandeln drohen empfindliche Strafen.
